|
Sie
können vorsorglich ein Grab erwerben, müssen nur
entscheiden, auf welchem der
Friedhöfe Sie sich wohler fühlen.
Der
Alte Friedhof befindet sich um die Kirche herum.
Dort sind vor
allem in der Saison sehr viele Menschen, die sich von
der
Kirche und den
historischen Grabsteinen angezogen fühlen. Der
Neue Friedhof liegt etwas außerhalb
des Dorfes
Nebel,
am Wirtschaftsweg Richtung Norddorf. Wenn Sie auf diesen
Friedhof
kommen, sehen Sie durch eine Fichtenallee
bis
aufs Watt. Dieser Friedhof ist ruhiger.
Freie
Gräber haben auf beiden Friedhöfen meistens einen Sticker,
der oben rot ist. So
können Sie sich orientieren, wo ein
Grab
frei ist und in welcher Lage Sie ein Grab
erwerben möchten.
Wahlgräber sind die Gräber, die man in der gewünschten
Lage
aussuchen kann.
Auf
dem Neuen Friedhof vorne rechts, im Südwesten, steht ein weißes
Steinkreuz. Davor sind Steine in den Rasen eingelassen.
Hier
befinden sich Urnenreihengräber. Der Reihe nach werden hier
Urnen beerdigt. Diese Gräber kann man für die gesamte
Laufzeit
von 20 Jahren kaufen, Rasenpflege inklusive.
Eine
Erdbestattung hat eine Ruhezeit von 30 Jahren.
Eine
Urnenbestattung hat eine Ruhezeit von 20 Jahren
In
einem Sterbefall kauft man das Nutzungsrecht für das Grab für
die gesamte Laufzeit.
Die
Friedhofsnutzung enthält zwei Gebühren: 1. das
Nutzungsrecht, 2. die Friedhofsunterhaltungsgebühr. Das
Nutzungsrecht
erwirbt
man für eine bestimmt Laufzeit. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr
fällt jährlich an, sie wird auch „Wegegeld“ genannt.
In
einer Wahlgrabbreite können zwei Urnen bestattet werden oder
ein Sarg und evtl. eine Urne.
Wenn
man auf einem Wahlgrab eine Rasenpflege möchte, kostet diese
bei uns zusätzlich zu den Friedhofunterhaltungs-
gebühren
60,- € pro Grabbreite im Jahr. Das beinhaltet Mähen, Auffüllen
des Grabes und ggf. Ausbessern von allfälligen
Schäden.
Von
Auswärtigen erwarten wir, dass sie eine Rasenpflege bei uns
abschließen. Denn wir möchten sicherstellen, dass
wir
nicht unnötig
Menschen in dieser Welt ausfindig machen müssen, um sie daran
zu erinnern, dass das Grab gepflegt werden
muss.
Dieser Abschluss ist verpflichtend.
Wenn
Sie ein Grab erwerben möchten, eventuell auch vorsorglich,
wenden Sie sich bitte an unseren Friedhofsgärtner Herrn
Jens
Lucke oder an das Kirchenbüro. Dort erhalten Sie auch die
Friedhofsordnung, die weitere Fragen beantwortet.
|